Keine Haftung für mögliche Fehler

AN

 

Polizei

in Rheinberg Rheinberg/Wesel

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sowie zur Kenntnis an die

Stadtverwaltung von Rheinberg, das Bürgermeisteramt

 

Kurzbrief

 

Kurz gefaßt

Strafanzeige gegen die Eheleute Helga(angestellt bei der geminde und . (soweit erfahren wahrscheinlich ) wohnhaft in Wald-michelbach Ortetil in der Strassennamme Hausnummer und gegen die Rechtsanwältin  Sch. und deren Lebenspartner früher(zB im jahr ) in der straße in  mit Wohn- bzw. Geschäftssitz ansässig sowie gegen die jeweiligen Kinder der Paare wegen Beihilfe zumindest zum Mord an Hrn Jürgen Gerstner und denn vorangegangenen und darauf folgenden schweren Straftaten wie besipielsweise die Erpressung der Ursula  und Urkundenfälschung ebenso wegen Beihilfe bzw. Beihilfe zur Vertuschung des Mordes / unglaubhaft machung eines oder mehrerer Zeuginnen und Zeugen

 

Meine Eltern Ursula und Hans hatten vor deren Eheschließung in Form eines Ehevertrages bzw. eines Erbvertrages vereinbart, d ass die 3 Kinder aus der ersten Ehe der ursula mit Gers. das zu der Zeit verblieben Erbe Ihres Vaters zu gleichen teilen komplett erhalten sollen und dafür das das geplannte Kind bzw. die gewünschten Kinder aus der geplannten Ehe von Ursula und Hans(das war dann ich) im Falle des todes meines Vaters diese Kind sein komplettes Erbe allein erhalten soll. Im Falle des Todes der Mutter Ursula sollten alle ihre kinder deren ganzes Vermögen zu gleichen teilen erhalten. Jürgen Gerst bestätigte diese Erbvereinbarung immer, G und R versuchten diese Erbvereinbarung kurz vor dem sehr überaschend Tod meines Vaters gemeinsam mit deren Ehemännern zu meinen Lastn zu Ändern. Bereist 19___ verwiegert die beschuld Rechtsanwältin diese Ervereinbarung in die Schreibem an die hinein zu nehmen. Zusätzlich verweigerte diese fach , dass neben der Ursula und dem Jürgen auch parallel die Ehel S, S und K angeschrieben werden und statdessen zu erst nur die Ursula angeschreiben und später auch verklagt werden. Damit verhinderte diese Person die Aktenkundigkeit der späteren wahrscheinlichen Mörder des Hrn Jürgen Gerstner

 

bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen sein bzw. noch für diese tätig sein,

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie,  dass der Zunahme der Eheleute Helga(beschäftigt bei der G.) und N. wie vorher gefehlt hatte und wie hier  ersichtlich  ist. Soweit ich es erfahren habe hat Fr. H W Vorfahren, die Scholz hießen und soll daher soweit ich es erfahren konnte mit der beschuldigten Rechts. und deren Familei verwandt sein. Soweit erfahren soll Hr. Wie. bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen sein bzw. noch für diese tätig sein, genau wie der von mehreren des Mordes an Hrn. Jürgen Gerstner beschuldigte Vorname Stein.  Zur besseren Erläuterung noch folgendes, der vereinbarte mündliche Ehevertrag  bzw. der mündlichen Erbvereinbarung legte damit auch fest , dass im Falle des Todes des einen Eheteils, dass andere Eheteils nichts erben sollte, davon wich die Ursula G. nach dem überraschenden Tod meines Vaters auf zumindest starken Druck von mehreren stark ab. Wie mir bekannt ist, hatten die Eltern vro der Eheschließung zusätzlich vereinbart, dass sie sich nach der Eheschließung erst ca. ein halbes Jahr Probezeit für die Ehe gönnen und wenn beide zufrieden sein würden, dann ihr erstes gemeinsames Kind zeuge nwollten. atsächlich war es dann so, dass kurz nach der Hochzeit einmal die Gi. ohne tatsächlichen Grund meinen Vater massiv angemault und gemassregelt hat und dieser fast deshalb die sehr frische Ehe dierekt wieder druch eien Scheidung beendet hätte. Damals stellte meine Mutter nach eigern Darstelliung diese Gi. zur Rede und fragte Sie, ob Sie dafür bezahlt würde, worauf diese nickte und dabei erzählte meine Mutter, dass die Gi. bereits im Grundschulater mit der Gud. Jä, der Schwester des N. Jä eng befreundet gewesen sein udn diese bereist i ndiesem Alter dazu brachte, dass die Gi. ihren leiblichen Bruder ausgrenzet und nicht merh mit zum Spielen nahm. Wie meine Mutter weiter erläuterte, hatte diese Gi., als sie ihjr erzählte , dass sie meine mvater Hasn noch (zumindest) ein leibliche sKind schenken will geantwortet, neija wenn sie meine. Die Eltern der Gud. und des N. Jä betrieben in sie eine B., die zwsichenzeitlich an deren Kind N. überging. N. Jä ist einer Heide Nachname verheiratet . Dieser Jä istsoweit bekannt verwandt mit Müller in sie(ehemalsmals) und Weinheim und mit zB den Landwirten Jä in Wei. bzw. Mörbach. verwandt.. Soweit erfdahren lebt die beschuldigte Tochter der Eheleute W. mit einem Hrn. Jä zusammen oder is tsogar mit diesem Mann verheiratet.  
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beschuldigten alle mit den Polizistinnen und Polizisten in Hessen über dienstliches hinaus bekannt sind(z.B. durch gemeinsame Mitgliedschaft in Sportvereinen, Beteiligungen an den gleichen Geschäften, gemeinsame Teilnahme an  öffentlichen festen und Sie deshalb bitte, dass Sie alle Ermittlungen nur von Ihrer Polizeistation aus führen und auch meine Daten nicht an die lokale Polizei vor Ort weiter zugeben.

MfG

 

Sollte etwas hier nicht stimmen, s wird um schriftliche Mitteilung innerhalb von  2 tagen gebeten.

keine Haftung .