Gölz

     

 

 

  Wald-Michelbach

 

An :

BGH

 

Karlsruhe

Per Fax: 07211592512

 

Eilt sehr!

 

Kurzbrief

 

Keine Haftung für Fehler , egal wie offensichtlich oder auch nicht, da diese durch die verwendete EDV Technik entstehen

 

Zugehörig zu:

Einlegung des passenden Rechtsmittels(wahrscheinlich „Sofortige Beschwerde“) gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe im laufenden Rechtsbeschwerdeverfahren, Aktenzeichen soweit ersichtlich :

XII ZB 321 /25.

Wie bei allen bisherigen und zukünftigen Zusendungen begründet dies auch die eingelegte Rechtsbeschwerde(Hauptsache) und alle Anträge.

Weiterführung der Begründungen und Zusendung von Belegen dazu.

Hier:

Mittlerweile habe ich das Ag erneut angeschribene, damit ich endlich die dortige Akte als Duplikat erhalte.

(heuet habe ich bereits 10 Stunden gearbeitet)

Da ich davon ausgehe, dass es legitim ist, wenn eine Rechtsnawaltskanzlei, die nicht selbst explizit beim BGH zugelasssenwe ist die bereits rechtssicher eingelegte Rechtsbeschwerde weiter begründen wird, habe ich nun (vorerst) 2 Kanzleien neuerlich angeschrieben , damit einer der beiden mich dabei vetritt. Diese Woche gibt es weitere 3 Termine für die Bauplatzveräußerung, damit die dann beauftragte Kjanzlei direkt bezahlt werden kann.

Folgende Kanzleien wurden nun zusätzlich angeschrieben:

 

Erforderlichenfalls werden natürlich weitere Kanzleien für diesem Zweck anheschrieben, das schließt etwaig verfügbare Kanzleien, die beim BGH aufgelistet sind mit ein.

 

 

Weiteres zu allem folgt schnellst möglich.Vertraulich.