unter anderem der Verweigerung durch die Polizei in Hessen und im Bund und Staatsanwaltschaft in Darmstadt die "mutmaslichen" Mörder des Hrn. Jürgen Gerstner , die Eheleute Schmitt, Stein und Klein, deren Kinder (nebst Partner), deren Anstifter unter Anklage zu stellen und z.B. wegen des völlig unberechtigten Betreuungsverfahrens. Damit ist die Betreuung nicht rechtswirksam.

