Achtung der Text wurde wäherend der Zusendung durch unberechtigte Zugriffe auf die EDv verändert, beteiligt der BGH über die Bunderswehr / Stein, Wiegand, Wagner , Emig , Steiner 

       Gölz

                     

 

 

 

An :

BGH

 

Karlsruhe

Per Fax: 07211592512

 

 

Kurzbrief

Eilt sehr!

 

Keine Haftung für Fehler , egal wie offensichtlich oder auch nicht, da diese durch die verwendete EDV Technik entstehen

 

Zugehörig zu:

Einlegung des passenden Rechtsmittels(wahrscheinlich „Sofortige Beschwerde“) gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe im laufenden Rechtsbeschwerdeverfahren, Aktenzeichen soweit ersichtlich :

XII ZB 321 /25.

Wie bei allen bisherigen und zukünftigen Zusendungen begründet dies auch die eingelegte Rechtsbeschwerde(Hauptsache) und alle Anträge.

Weiterführung der Begründungen und Zusendung von Belegen dazu.

Hier:

Zweischenzeitlich habe ich eine ermutigende Rückantwort einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, aber noch keine verbindliche Vertretunsgzusage. Parallel bin ich dabei einen Bauplatz zu verkaufen, da mri Ihr gericht keien Gerichstkostenbeihilfe zugebilligt hat. Dabei übergeht Ihr Gericht unter anderem, dass ich selbst gegen die Unterbringung und die Verlängerungen immer Rechtsmittel eingelget habe, diese aber beim Landgericht Damstadt nicht bearbeitet wurden. Die Unterbringung wurde nie rechstgültig. Alleine das zeigt bereist, dass ich mich sehr wohl um meine Angelegenheiten selbst kümmern kann. Die unberechtiget Festnahme basiert auf Fehlannahmen, die möglicherweise auf einer Verwechslung basieren.

Nochmals bitte ich Sie hier zu überprüfen, ob Ihre Entscheidung mir Verfahrenskostehilfe zu verweigern nicht revidiert werden kann. Alle abträglichen Behauptungen sind widerlegbar, Bereist kurz nach der unberechtigten Festnahme hatte ich bei Vitos in Heppenheim darum gebeten und auch beantragt, dass ich z.B. einkaufen gehen darf und den Gottesdienst in Heppenheim besuchen darf. All das wurde mir viel Monate verweigert. 

Weiteres dazu folgt schnellst möglich.