Der BGH wurde in schriftlicher Form darüber informiert, dass durch die vom MA zu verantwortetendern rechtswidrige nComputerzugriffe dazu geführt haben das dort per Fax eine wesentlich falsche Datei angekommen ist: Da ich faktisch ledig bin und auch keine Frau mit mir in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebt., war dort eine falsche Auswahl angekreutzt.
Gölz
Wald-Michelbach
An :
BGH
Karlsruhe
Per Fax: 07211592512
Kurzbrief
Nachtrag für heute
Keine Haftung für Fehler , egal wie offensichtlich oder auch nicht, da diese durch die verwendete EDV Technik entstehen
Zugehörig zu:
Einlegung des passenden Rechtsmittels(wahrscheinlich „Sofortige Beschwerde“) gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe im laufenden Rechtsbeschwerdeverfahren, Aktenzeichen soweit ersichtlich :
XII ZB 321 /25.
Wie bei allen bisherigen und zukünftigen Zusendungen begründet dies auch die eingelegte Rechtsbeschwerde(Hauptsache) und alle Anträge.
Weiterführung der Begründungen und Zusendung von Belegen dazu.
Hier:
Klage gegen rechtsanwalt Zimmlinghaus und weitere, wei ldieser zB trotz komplett erhaltener Zahlung für die vertretung während der Unterbringung die zugehrörige Akte nicht zur Verfügung gestellt hat und damit das Rechstmittel gegen die Betreueung beim LG Darmstadt schuldhaft hat scheitern lassen. Zum Beleg ich Ihnen duie ersten beiden Seiten der Erklräung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen für den beim enstprechenden Amtsgericht einegreichten Antrag für Prozesskosten/Verfahrenskostenhilfe
Weiteres zu allem folgt schnellst möglich.
Vertraulich.

