Die hessische CDU verbreitet seit Monaten wieder besseres Wissen z.B. die Falschdarstellung, dass der Zeuge Udo Gölz eine rechtlich gültige Betreuung auferlegt bekommen hätte(Entmündigt sei), obwohl den entsprechenden Persone bekannnt ist, dass das nicht stimmt, sondener er im Gegenteil dazu noch für Tage Zeit erhalten hat, beim BGH Aktenseinsicht zu erhalten und die auf sein eigenes Betreiben hin dort eingelegte Rechtsbeschwerde zu begründen. .