Die Akteneinsicht muss deshalb wieder beantragt werden, weil ein früherer Anwalt diese nie beantragt hat, weil die Kosten für eine gute Rechtsanwaltskanzlei bisher nicht auf dem Weg der Verfahrenskostenhilfe erstattet werden und weil die Vitos Klinik selbst , bis auf einen einzelnen lapidaren Absatz nie Akteneinsicht gewährt hat, was grundgesetzwidrig ist.

