Sehr geehrter Herr ...,
Ihren Antrag, in den Räumlichkeiten von Neue Wege Kreis Bergstraße Kundinnen und Kunden zu Energie- und Telekommunikationsverträgen zu beraten, Anbieterwechsel zu vermitteln und hierfür zunächst acht Halbtagstermine monatlich an verschiedenen Standorten durchzuführen sowie eine pauschale Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,50 € je Termin zu erhalten, haben wir geprüft.
Dem Antrag kann nicht entsprochen werden.
Die Räumlichkeiten und Infrastruktur von Neue Wege Kreis Bergstraße stehen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters sowie den hierfür erforderlichen Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten zur Durchführung einer eigenständigen gewerblichen Tätigkeit und insbesondere zur Vermittlung von Strom-, Gas- oder Telekommunikationsverträgen gegen Provisionszahlung kann nicht ermöglicht werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob durch einen Anbieterwechsel möglicherweise Einsparungen für Kundinnen und Kunden erzielt werden können. Bei der von Ihnen beantragten Tätigkeit handelt es sich nach Ihrer eigenen Darstellung um eine auf den Abschluss von Verträgen ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit, aus der Ihnen persönliche Provisionseinnahmen entstehen. Eine Durchführung dieser Tätigkeit innerhalb der Räumlichkeiten des Jobcenters würde daher eine Nutzung der behördlichen Infrastruktur zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken darstellen.
Hinzu kommt, dass Leistungsberechtigte des Jobcenters aufgrund ihrer bestehenden Kundenbeziehung in einem besonderen Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis zur Behörde stehen. Die Vermittlung provisionspflichtiger Verträge innerhalb dieser Beratungssituation ist daher insbesondere unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Neutralität und der klaren Trennung zwischen hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung und privaten wirtschaftlichen Interessen nicht möglich.
Auch eine Bewerbung oder Veröffentlichung Ihres gewerblichen Beratungsangebots über die Kommunikationswege oder die Internetpräsenz von Neue Wege Kreis Bergstraße kann nicht erfolgen.
Die von Ihnen beantragte pauschale Erstattung von Fahrtkosten kann ebenfalls nicht bewilligt werden. Ein Anspruch auf Erstattung entsteht nicht dadurch, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Jobcenters ausüben möchten. Die beantragten Fahrten stehen ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer eigenen gewerblichen Tätigkeit.
Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre gewerbliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit außerhalb der Räumlichkeiten und Strukturen von Neue Wege Kreis Bergstraße eigenständig anzubieten und zu bewerben.
Mit freundlichen Grüßen
Neue Wege Kreis Bergstraße